Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) als Aufgabe des Arbeitgebers (Fürsorgepflicht) ist ein Instrument zur Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung.
Insbesondere Langzeitarbeitsunfähigkeit beeinflusst schnell die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. BEM ist keine einfache Aufgabe für Arbeitgeber, gerade unter Berücksichtigung dessen, dass das Thema Krankheit ein sehr sensibles Thema darstellt.
Die Ziele des BEM auf einen Blick:
DIE ARBEITSUNFÄHIGKEIT BESCHÄFTIGTER EINES BETRIEBES ODER EINER DIENSTSTELLE SOLL MÖGLICHST ÜBERWUNDEN WERDEN.
DIE KRANKHEITSDAUER SOLL VERRINGERT WERDEN. DAMIT KÖNNEN KRANKHEITSBEDINGTE AUSFALLZEITEN REDUZIERT WERDEN (Z.B. SCHUTZ VOR CHRONIFIZIERUNG AKUTER BESCHWERDEN).
ERNEUTER ARBEITSUNFÄHIGKEIT SOLL VORGEBEUGT WERDEN (BEM HAT AUCH EINEN KLAREN PRÄVENTIVEN CHARAKTER).
BEITRAG ZU MITARBEITERBINDUNG UND -ZUFRIEDENHEIT.
BESCHÄFTIGTE MIT GEEIGNETER UNTERSTÜTZUNG WERDEN IM BETRIEB GEHALTEN. ENTLASSUNGEN WEGEN ERKRANKUNG ODER BEHINDERUNG WERDEN VERMIEDEN.
DIENT DEM ARBEITNEHMER ZUR LANGFRISTIGEN ERHALTUNG UND SICHERUNG DES ARBEITSPLATZES. DIE WIEDEREINGLIEDERUNG IN DEN REGULÄREN ARBEITSPROZESS SOLL ERLEICHTERT WERDEN.
DIE ERWERBSBETEILIGUNG DURCH DIE VERMEIDUNG VON FRÜHBERENTUNG SOLL GESICHERT WERDEN (EINE GEFAHR, DIE DURCH DIE STETIG ÄLTER WERDENDE ERWERBSBEVÖLKERUNG WEITER ZUNEHMEN WIRD).
Zahlreiche Arbeitgeber verfügen noch über kein BEM oder führen dieses nur unzureichend durch.
Damit verstossen sie nicht nur gegen geltendes Recht, sondern schaden ggf. auch langfristig dem Unternehmenserfolg.
z.B. über mögliche Organisationsformen des BEM, Entscheidungshilfen oder einen Umsetzungspartner.
z.B. Hilfe bei der Erstellung der Betriebsvereinbarung (BV), der Personalvereinbarung (PV) oder beim Erstellen des Textes für ein Faltblatt einer Mitarbeiterinformation ganz auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Das kann sinnvoll sein, um beispielsweise Ressourcen zu sparen oder weil es interne Vertrauens- oder Interessenskonflikte gibt.
Damit nutzen Sie die Vorteile eines externen BEM-Beauftragten.
Externe BEM-Beraterin
Als externer BEM-Berater berate ich Sie in Kooperation mit anderen Bildungsträgern objektiv, absolut vertraulich und zielgerichtet bei der Einführung, Umsetzung und Durchführung des BEM im Unternehmen.
Gerne unterstütze ich Sie bedarfsabhängig, ein maßgeschneidertes BEM für Ihr Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen bzw. die notwendigen Strukturen (z.B. BEM Software zur EDV-gestützten Identifikation der Fälle, Einladungs- & Berichtswesen, Dokumentation usw.) zu implementieren!
Isabel Erhardt
Telefon: 01520 3607334
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