AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Coachingleistungen, Beratungen sowie sonstige Dienstleistungen, die durch Isabel Erhardt – Systemischer Coach und externe BEM-Beraterin (nachfolgend „Coach“) gegenüber dem Klienten erbracht werden.

(2) Die Leistungen des Coaches erfolgen im Rahmen eines Dienstvertrages im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Soweit zwischen den Vertragsparteien individuelle Vereinbarungen in Textform getroffen wurden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.

(3) Der Vertrag kommt durch die Buchung eines Coachings durch den Klienten und die Annahme dieser Buchung durch den Coach zustande.

(4) Der Coach ist berechtigt, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn

  • das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
  • das Anliegen außerhalb der fachlichen Qualifikation liegt,
  • gesetzliche Vorschriften einer Durchführung entgegenstehen oder
  • andere erhebliche Gründe gegen die Durchführung sprechen.

Bereits bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Klienten vor Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail als PDF-Datei) oder auf andere geeignete Weise zur Verfügung gestellt. Mit der Buchung bzw. Bestätigung des Coachings bestätigt der Klient, die AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese als Bestandteil der Vereinbarung an.

(6) Die dem Klienten vor der ersten Buchung zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte weitere Zusammenarbeit zwischen dem Coach und dem Klienten, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Änderungen oder Aktualisierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Klienten vor einer weiteren Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt und gelten ab diesem Zeitpunkt für zukünftige Vereinbarungen.

§ 2 Gegenstand des Coachings

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Coachings zur Unterstützung persönlicher, privater oder beruflicher Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse.

(2) Der Coach arbeitet nach systemischen Coachingmethoden und kann – abhängig vom Anliegen des Klienten – weitere geeignete Methoden einsetzen, soweit diese dem vereinbarten Coachingziel dienen.

(3) Der Coach schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, beruflichen, gesundheitlichen oder persönlichen Erfolg.

(4) Coaching versteht sich als lösungs- und ressourcenorientierter Prozess. Entscheidungen trifft der Klient eigenverantwortlich.

(5) Organisatorische Absprachen erfolgen per Telefon oder E-Mail. Über E-Mail, Messenger-Dienste oder vergleichbare Kommunikationswege findet grundsätzlich kein Coaching statt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Abgrenzung zur Heilkunde

(1) Das angebotene Coaching stellt keine Ausübung der Heilkunde dar und ersetzt weder eine ärztliche, psychotherapeutische noch heilpraktische Diagnose oder Behandlung.

(2) Der Coach stellt keine Diagnosen, behandelt keine Erkrankungen und gibt keine Heilversprechen ab.

(3) Der Klient ist selbst dafür verantwortlich, bei körperlichen oder psychischen Beschwerden medizinische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

(4) Bestehen während des Coachings Anhaltspunkte dafür, dass eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung angezeigt sein könnte, empfiehlt der Coach dem Klienten, entsprechende fachliche Unterstützung einzuholen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Klienten

(1) Coaching ist ein freiwilliger und eigenverantwortlicher Entwicklungsprozess.

(2) Der Erfolg des Coachings hängt wesentlich von der Bereitschaft des Klienten zur aktiven Mitarbeit sowie von einer offenen und wahrheitsgemäßen Kommunikation ab.

(3) Der Klient informiert den Coach über Umstände, die für die Durchführung des Coachings von Bedeutung sein können.

(4) Der Coach ist berechtigt, Coachingprozesse zu unterbrechen oder zu beenden, wenn die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben sind.

§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Honorare des Coaches, soweit keine individuelle schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Vor der ersten Buchung erhält der Klient die jeweils gültige Preistabelle des Coaches per E-Mail. Diese Preistabelle gilt für alle nachfolgenden Buchungen, bis dem Klienten vom Coach eine aktualisierte Preistabelle in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt wird. Bereits vereinbarte oder gebuchte Coachingleistungen bleiben von einer späteren Preisänderung unberührt. 

(2) Rechnungen sind innerhalb von fünf Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

(3) Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Coachingpakete sind – soweit nichts anderes vereinbart wurde – vor Beginn vollständig zu bezahlen.

§ 6 Termine, Absagen und Ausfallhonorar

(1) Vereinbarte Coachingtermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder auf einen anderen Termin umgebucht werden.

(2) Für ein Coaching-Setting wird grundsätzlich ein Zeitrahmen von mindestens 2 Stunden für den Klienten eingeplant und reserviert, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Sollte innerhalb des Coachings weniger oder mehr Zeit benötigt werden, erfolgt die Abrechnung ausschließlich nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt viertelstundengenau.

(3) Wird während eines Coachings eine längere Dauer benötigt und ist dies organisatorisch möglich, kann das Coaching über den ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen hinaus fortgeführt werden. Die zusätzliche Zeit wird entsprechend dem vereinbarten Honorar nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

(4) Erfolgt eine Absage oder Umbuchung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der Coach berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des für das jeweilige Setting vorgesehenen Mindestzeitrahmens bzw. der ausdrücklich vereinbarten längeren Dauer zu berechnen.

(5) Wird ein vereinbarter Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen (Nichterscheinen), ist der Coach berechtigt, das volle Honorar für den reservierten Mindestzeitrahmen bzw. die ausdrücklich vereinbarte längere Dauer in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn der Termin vom Klienten ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet wird. Die gesetzlichen Regelungen des § 615 BGB bleiben hiervon unberührt.

(6) Erscheint der Klient verspätet zum vereinbarten Termin, beginnt die Berechnung des Honorars mit der ursprünglich vereinbarten Uhrzeit. Eine Verlängerung des Termins über die ursprünglich geplante Zeit hinaus erfolgt nur, sofern dies organisatorisch möglich ist.

(7) Der Coach ist bemüht, den Termin bei einer Verspätung des Klienten noch durchzuführen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei einer Verspätung von mehr als etwa 15 Minuten kann der Coach den Termin aus organisatorischen Gründen absagen; in diesem Fall gilt Absatz 5 entsprechend.

(8) Kann der Coach einen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen, wird schnellstmöglich ein Ersatztermin vereinbart. Bereits gezahlte Honorare werden auf Wunsch erstattet, sofern kein Ersatztermin zustande kommt. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Coaches.

§ 7 Online-Coaching

(1) Coachings können nach Vereinbarung auch telefonisch oder mittels Videokonferenz durchgeführt werden.

(2) Der Klient ist für die technischen Voraussetzungen, insbesondere eine stabile Internetverbindung sowie geeignete Hard- und Software, selbst verantwortlich.

(3) Bei Online-Coachings erfolgt die Kommunikation über externe Videokonferenzsysteme. Trotz sorgfältiger Auswahl der eingesetzten Technik kann ein vollständiger Schutz der Datenübertragung vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht gewährleistet werden. Dem Klienten ist dieses Restrisiko bekannt. 

(4) Technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Coaches liegen, begründen grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche.

(5) Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen der Coachings sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Vertragsparteien zulässig.

§ 8 Besondere Regelungen für Hypnose-Coachings

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Coachingleistungen, bei denen Hypnose als Methode vereinbart wurde.

(1) Einsatzbereich der Hypnose

Hypnose wird ausschließlich im Rahmen des Coachings und der persönlichen Entwicklung eingesetzt. Sie stellt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzt weder die Diagnose noch die Behandlung durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker.

(2) Kontraindikationen

Der Klient verpflichtet sich, den Coach vor Beginn einer Hypnosesitzung über gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen zu informieren, die einer Hypnose entgegenstehen oder deren Durchführung beeinflussen könnten. Hierzu können insbesondere akute psychische Erkrankungen, Psychosen, Wahnerkrankungen, Epilepsie, erheblicher Alkohol- oder Drogenkonsum oder vergleichbare gesundheitliche Beeinträchtigungen gehören.

Bestehen Zweifel, ob eine Hypnosesitzung durchgeführt werden sollte, empfiehlt der Coach, vorab ärztlichen oder psychotherapeutischen Rat einzuholen. Der Coach ist berechtigt, eine Hypnosesitzung aus fachlichen Gründen abzulehnen oder abzubrechen.

(3) Eigenverantwortung

Mit der Teilnahme an einer Hypnosesitzung bestätigt der Klient, nach bestem Wissen körperlich und psychisch in der Lage zu sein, an der Sitzung teilzunehmen, und dies eigenverantwortlich zu tun.

Der Klient verpflichtet sich ferner, nach der Sitzung nur dann ein Fahrzeug zu führen oder Maschinen zu bedienen, wenn er sich vollständig wach, aufmerksam und uneingeschränkt verkehrstüchtig fühlt.

(4) Haftung

Der Coach haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen des Klienten, die dieser während oder nach einer Hypnosesitzung eigenverantwortlich trifft. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Besondere Regelungen für Körperarbeit

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Coachingleistungen, bei denen körperorientierte Übungen oder Körperarbeit Bestandteil des Coachings sind.

(1) Einsatzbereich der Körperarbeit

Körperarbeit dient ausschließlich der Unterstützung von Coachingprozessen, der Förderung der Körperwahrnehmung, der Entspannung sowie der persönlichen Entwicklung. Sie stellt keine medizinische, physiotherapeutische, osteopathische oder heilkundliche Behandlung dar und ersetzt weder eine ärztliche Diagnose noch eine entsprechende Therapie.

(2) Gesundheitliche Voraussetzungen

Der Klient verpflichtet sich, den Coach vor Beginn der Körperarbeit über gesundheitliche Einschränkungen, akute oder chronische Erkrankungen, Verletzungen, Operationen, Schwangerschaft oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Körperarbeit von Bedeutung sein können.

Bestehen Zweifel, ob die Teilnahme an der Körperarbeit aus gesundheitlicher Sicht angezeigt ist, wird dem Klienten empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen. Der Coach ist berechtigt, einzelne Übungen abzulehnen, anzupassen oder die Durchführung der Körperarbeit aus fachlichen Gründen ganz oder teilweise zu verweigern.

(3) Eigenverantwortung des Klienten

Der Klient nimmt freiwillig und eigenverantwortlich an der Körperarbeit teil. Er verpflichtet sich, auf die Signale seines Körpers zu achten und den Coach unverzüglich über Schmerzen, Unwohlsein, Schwindel oder sonstige Beschwerden zu informieren. Übungen dürfen jederzeit unterbrochen oder beendet werden.

(4) Mitwirkung

Der Klient entscheidet jederzeit selbst, ob und in welchem Umfang er an einzelnen Übungen teilnimmt. Ein Zwang zur Durchführung bestimmter Übungen besteht nicht.

(5) Haftung

Der Coach haftet nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden, die darauf beruhen, dass der Klient gesundheitlich relevante Informationen verschwiegen hat oder Übungen entgegen den Anweisungen des Coaches oder trotz erkennbarer Beschwerden fortsetzt.

Die gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit 

(1) Vertraulichkeit als Grundlage des Coachingprozesses

Vertraulichkeit ist eine wesentliche Grundlage des Coachingprozesses. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, den vertraulichen Charakter der Zusammenarbeit zu achten und Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die im Zusammenhang mit dem Coaching bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, nicht ohne deren Einwilligung an Dritte weiterzugeben.

Hinweis zur Vertraulichkeit im Coachingprozess: 

Die vereinbarte Vertraulichkeit dient dem Schutz des Coachingraums und gilt für beide Vertragsparteien. Sie bedeutet nicht, dass der Klient nicht über seine eigenen Erfahrungen oder Inhalte aus dem Coaching sprechen darf. Der Klient entscheidet grundsätzlich selbst, welche persönlichen Erfahrungen er mit anderen Personen teilt.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung des Klienten bezieht sich insbesondere auf Informationen und Inhalte, die die Rechte des Coaches oder die geschützte Arbeitsweise des Coachings betreffen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • vom Coach bereitgestellte Arbeitsmaterialien, Unterlagen, Methoden, Übungen oder Konzepte,
  • nicht öffentlich zugängliche Coachingansätze oder Arbeitstechniken,
  • persönliche Informationen über den Coach, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden,
  • individuelle Gesprächsinhalte, soweit sie auch die Privatsphäre oder berechtigte Interessen des Coaches betreffen,
  • interne Kommunikationsinhalte, soweit diese erkennbar vertraulich sind.

Eine Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Inhalte an Dritte, insbesondere im Internet oder gegenüber anderen Personen, erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Coaches.

(2) Verschwiegenheitspflicht des Coaches

Der Coach verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Coachingverhältnisses bekannt gewordenen persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen oder sonstigen vertraulichen Informationen sowie die Inhalte der Coachinggespräche, Übungen und deren Begleitumstände vertraulich zu behandeln und unbefugt weder zu offenbaren noch Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Coachingvertrages fort.

(3) Zulässige Offenlegung und gesetzliche Ausnahmen 

Eine Offenlegung oder Weitergabe von Informationen erfolgt ausschließlich,

  • mit ausdrücklicher Einwilligung des Klienten,
  • soweit der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zur Auskunft oder Offenlegung verpflichtet ist,
  • soweit dies zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leben, Gesundheit oder vergleichbar gewichtige Rechtsgüter erforderlich ist,
  • oder soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Coaches, insbesondere zur Rechtsverteidigung oder zur Durchsetzung eigener Ansprüche, erforderlich ist. In diesen Fällen ist die Offenlegung auf das hierfür erforderliche Maß zu beschränken.
 

(4) Keine Weitergabe an sonstige Dritte

Ohne ausdrückliche Einwilligung des Klienten werden insbesondere gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen, Verwandten, Arbeitgebern, Vorgesetzten, Kollegen oder sonstigen Dritten keine Auskünfte über den Coachingprozess oder dessen Inhalte erteilt, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

(5) Dokumentation und Datenschutz

Der Coach verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit im Rahmen des Coachings Dokumentationen oder Arbeitsaufzeichnungen erstellt werden, dienen diese ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Coachings sowie der Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. Die dem Klienten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zustehenden Auskunfts- und Betroffenenrechte bleiben hiervon unberührt.

Der Coach erstellt im Rahmen des Coachings gegebenenfalls interne Arbeitsunterlagen und Aufzeichnungen, die der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Coachingprozesses dienen. Diese internen Aufzeichnungen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Coachingleistung und werden nicht automatisch an den Klienten herausgegeben. Wünscht der Klient eine gesonderte schriftliche Dokumentation oder ein ausführliches Coachingprotokoll, kann eine solche Leistung auf Anfrage des Klienten, nach vorheriger Zustimmung des Coaches und entsprechender Vereinbarung erbracht werden. Ein Anspruch auf Erstellung einer solchen Dokumentation besteht nicht. Die Erstellung erfolgt gegen gesonderte Vergütung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.

(6) Rechtsgrundlage und Grenzen der Verschwiegenheit

Die vorstehende Verschwiegenheitsverpflichtung beruht auf der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung sowie den allgemeinen gesetzlichen Schutz- und Rücksichtnahmepflichten. Gesetzliche Offenbarungs- und Auskunftspflichten sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Rechtlicher Hinweis zum Zeugnisverweigerungsrecht (außerhalb der Klausel): 

Die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitsverpflichtung gilt grundsätzlich umfassend. Sie begründet jedoch kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Wird der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer gerichtlichen Anordnung zur Aussage oder Auskunft verpflichtet, hat er dieser Verpflichtung nachzukommen. Die Vertragsparteien sind sich dieser gesetzlichen Grenzen der vertraglichen Verschwiegenheitsvereinbarung bewusst.

§ 11 Urheberrecht

Alle dem Klienten überlassenen Unterlagen, Arbeitsblätter, Konzepte, Übungen, Methoden und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschließlich für eigene Zwecke genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Coaches unzulässig.

§ 12 Haftung

(1) Der Coach führt das Coaching nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der erforderlichen Sorgfaltspflichten durch.

(2) Eine Haftung des Coaches besteht nur, soweit ein Schaden durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Coaches verursacht wurde. Eine Haftung für Folgen, die auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Klienten beruhen oder die trotz fachgerechter Durchführung nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren, besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Der Coach haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Klienten, die dieser im Zusammenhang mit dem Coaching oder aufgrund eigener Erkenntnisse aus dem Coaching trifft. Der Klient bleibt jederzeit eigenverantwortlich für seine persönlichen, beruflichen und gesundheitlichen Entscheidungen.

(4) Der Coach übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Veränderung oder das Erreichen eines bestimmten persönlichen oder beruflichen Ziels. Gegenstand des Coachings ist ausschließlich die fachgerechte Begleitung und Unterstützung des Klienten im vereinbarten Rahmen.

(5) Der Klient trägt während des Coachings die Verantwortung für seine eigenen Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen. Der Coach begleitet, unterstützt und berät den Klienten im Rahmen des vereinbarten Coachings, übernimmt jedoch keine Verantwortung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Klient außerhalb des Coachings eigenständig trifft oder umsetzt.

(6) Der Klient verpflichtet sich, dem Coach alle für die Durchführung des Coachings wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere solche gesundheitlichen oder persönlichen Umstände, die für die Durchführung bestimmter Methoden (z. B. Hypnose oder Körperarbeit) relevant sein können. Der Coach kann keine Verantwortung für Folgen übernehmen, die daraus entstehen, dass wesentliche Informationen vom Klienten nicht oder nicht vollständig mitgeteilt wurden.

(7) Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 13 Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Coaches.

§ 14 Meinungsverschiedenheiten

Die Vertragsparteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten zunächst im gegenseitigen Gespräch und möglichst außergerichtlich zu klären.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

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Die Praxis für Systemisches Coaching und Betriebliches Eingliederungsmanagement ist in ca. oder weniger als 30 Minuten erreichbar von Baden-Baden, Rastatt, Pforzheim, Bretten, Bruchsal, Germersheim, Landau, Bad-Bergzabern und Weißenburg. Ca. binnen einer Stunde erreichen Sie die Praxis auch aus Mannheim, Heidelberg, Heilbronn, Stuttgart und Worms.

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