Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) als Aufgabe des Arbeitgebers (Fürsorgepflicht) ist ein Instrument zur Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung.
Insbesondere Langzeitarbeitsunfähigkeit beeinflusst schnell die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. BEM ist keine einfache Aufgabe für Arbeitgeber, gerade unter Berücksichtigung dessen, dass das Thema Krankheit ein sehr sensibles Thema darstellt.
Die Ziele des BEM auf einen Blick:
DIE ARBEITSUNFÄHIGKEIT BESCHÄFTIGTER EINES BETRIEBES ODER EINER DIENSTSTELLE SOLL MÖGLICHST ÜBERWUNDEN WERDEN.
DIE KRANKHEITSDAUER SOLL VERRINGERT WERDEN. DAMIT KÖNNEN KRANKHEITSBEDINGTE AUSFALLZEITEN REDUZIERT WERDEN (Z.B. SCHUTZ VOR CHRONIFIZIERUNG AKUTER BESCHWERDEN).
ERNEUTER ARBEITSUNFÄHIGKEIT SOLL VORGEBEUGT WERDEN (BEM HAT AUCH EINEN KLAREN PRÄVENTIVEN CHARAKTER).
BEITRAG ZU MITARBEITERBINDUNG UND -ZUFRIEDENHEIT.
BESCHÄFTIGTE MIT GEEIGNETER UNTERSTÜTZUNG WERDEN IM BETRIEB GEHALTEN. ENTLASSUNGEN WEGEN ERKRANKUNG ODER BEHINDERUNG WERDEN VERMIEDEN.
DIENT DEM ARBEITNEHMER ZUR LANGFRISTIGEN ERHALTUNG UND SICHERUNG DES ARBEITSPLATZES. DIE WIEDEREINGLIEDERUNG IN DEN REGULÄREN ARBEITSPROZESS SOLL ERLEICHTERT WERDEN.
DIE ERWERBSBETEILIGUNG DURCH DIE VERMEIDUNG VON FRÜHBERENTUNG SOLL GESICHERT WERDEN (EINE GEFAHR, DIE DURCH DIE STETIG ÄLTER WERDENDE ERWERBSBEVÖLKERUNG WEITER ZUNEHMEN WIRD).
Zahlreiche Arbeitgeber verfügen noch über kein BEM oder führen dieses nur unzureichend durch.
Damit verstossen sie nicht nur gegen geltendes Recht, sondern schaden ggf. auch langfristig dem Unternehmenserfolg.
z.B. über mögliche Organisationsformen des BEM, Entscheidungshilfen oder einen Umsetzungspartner.
z.B. Hilfe bei der Erstellung der Betriebsvereinbarung (BV), der Personalvereinbarung (PV) oder beim Erstellen des Textes für ein Faltblatt einer Mitarbeiterinformation ganz auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Das kann sinnvoll sein, um beispielsweise Ressourcen zu sparen oder weil es interne Vertrauens- oder Interessenskonflikte gibt.
Damit nutzen Sie die Vorteile eines externen BEM-Beauftragten, z.B. durch Einsparung von Personalkapazitäten.
Ich unterstütze Sie bedarfsabhängig.
Zahlreiche Arbeitnehmer befinden sich in einem Wiedereingliederungsverfahren ihrer Firma oder Behörde, jedoch wird dieses dort dort nur unzureichend durchgeführt, falls überhaupt vorhanden.
Viele wünschen sich daher eine externe BEM-Beratung im Hintergrund.
Insbesondere bei psychisch oder psychosozial bedingten Themen kann es sinnvoll sein, diese dem Arbeitgeber gegenüber nicht preiszugeben, sondern effektiv in Echtzeit professionell und frühzeitig daran zu arbeiten. Insbesondere Beamte haben oft ein Interesse daran, dass ggf. vorliegende psychische Diagnosen nicht an den Arbeitgeber oder Betriebsarzt gelangen.
z.B. führen HR'ler nicht selten zum einen Abmahnungsgespräche, zum anderen BEM-Gespräche. Personaler Vieles, was nicht in die Personalakte gehört. Vermeidung belastender Rollenkonflikte der HRler. Rollenklarheit durch externes BEM ermöglicht hier eine transparente Auseinandersetzung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen.
z.B. Ihr Arbeitgeber hat schon ganz konkrete Pläne mit Ihnen, die nicht mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen.
z.B. fehlende oder nicht ausreichende psychologische Schulung, die Aufgabe BEM wird bei internen Abläufen auf Grund Personalmangels oder weil diesem nicht genügend Gewicht gegeben wird, oft zu einer anderen Haupttätigkeit noch zusätzlich vergeben.
2 in 1: Ich verstehe Ihre Situation aus beiden Perspektiven und kann daher sowohl therapeutisch mit Ihnen arbeiten als auch zeitgleich Ihren BEM-Prozess im Hintergrund begleiten.
Das kann sinnvoll sein, weil es beispielsweise interne Vertrauens- oder Interessenskonflikte gibt. Damit nutzen Sie die Vorteile eines externen BEM-Beauftragten, der lediglich Ihre Interessen verfolgt, sofern von Ihnen selbst und nicht von Ihrem Arbeitgeber beauftragt.
Externe BEM-Beraterin
Als externer BEM-Berater berate ich Sie als Arbeitgeber in Kooperation mit anderen Bildungsträgern objektiv, vertraulich und zielgerichtet bei der Einführung, Umsetzung und Durchführung des BEM im Unternehmen.
Gerne unterstütze ich Sie bedarfsabhängig, ein maßgeschneidertes BEM für Ihr Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen bzw. die notwendigen Strukturen (z.B. BEM Software zur EDV-gestützten Identifikation der Fälle, Einladungs- & Berichtswesen, Dokumentation usw.) zu implementieren!
Beauftragen Sie mich als Arbeitnehmer, berate ich Sie als externe BEM-Beraterin absolut vertraulich im Hintergrund in Ihrem firmeninternen BEM-Prozess und kann mit Ihnen gleichzeitig Ihre psychischen Themen angehen.
Isabel Erhardt
Telefon: 01520 3607334
E-Mail: info(at)bewusst-seins-raum.com
© bewusst-seins-raum.com 2022