BEM-Berater

Was tut ein BEM-Beauftragter?

Aufgaben eines BEM-Beauftragten und mit wem er zusammenarbeitet

Der BEM-Beauftragte leitet das BEM. Er führt auch die Gespräche mit den BEM-Berechtigten. Er sucht nach Maßnahmen, die eine Arbeitsunfähigkeit (AU) überwinden und die weiteren Zeiten der AU senken. Dabei dokumentiert er alle wesentlichen Vorgänge in der vertraulichen BEM-Akte. Bei der Suche nach Maßnahmen kann er, falls notwendig, auf weitere Hilfe, sofern der BEM-Berechtigte zustimmt, zurückgreifen.

Dies können zum Beispiel sein:

  • die Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) 
  • die Schwerbehindertenvertretung 
  • der Betriebsarzt oder der Werksarzt 
  • oder auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit 
  • Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten (Sicherstellung des Datenschutzes)
  •  die Rehabilitationsträger: Unfallversicherungsträger im Rahmen einer Einzelfallberatung (UVT), gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
  • das Integrationsamt

Der BEM-Beauftragte klärt Fragen, die im Zusammenhang mit erkrankten oder leistungsgewandelten MitarbeiterInnen entstehen, z.B.:

  • Kann die bisherige Tätigkeit trotz bzw. nach einer Erkrankung noch voll ausgefüllt werden?
  • Kann bzw. muss der bestehende Arbeitsplatz angepasst werden?
  • Kann auf einen anderen, leistungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt werden?
  • Kann Minderleistung akzeptiert und kompensiert werden?
  • Muss man sich am Ende doch trennen?

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