Internes oder Externes BEM?

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ein verbindliches und allgemeingültiges Konzept, um BEM in einem Betrieb zu implementieren, gibt es nicht. Daher gibt es verschiedene Wege, dieses zu installieren. Der Gesetzgeber sieht das BEM als „organisierten Suchprozess“ vor, um es auf die jeweilige Organisation auf Grund der Größe, Branche etc. anpassen zu können.

Ein effektives BEM kann sowohl intern als auch extern umgesetzt werden. Die Möglichkeit BEM als externes Fallmanagement auszulagern hat Vorteile, die im Folgenden noch dargestellt werden.

Was tut ein BEM-Beauftragter?

BEM-Berater

Der BEM-Beauftragte leitet das BEM. Er führt auch die Gespräche mit den BEM-Berechtigten. Er sucht nach Maßnahmen, die eine Arbeitsunfähigkeit (AU) überwinden und die weiteren Zeiten der AU senken. Dabei dokumentiert er alle wesentlichen Vorgänge in der vertraulichen BEM-Akte. Bei der Suche nach Maßnahmen kann er, falls notwendig, auf weitere Hilfe, sofern der BEM-Berechtigte zustimmt, zurückgreifen.

Wann wird BEM angewendet?

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Unternehmen bzw. Arbeitgeber sind gemäß Gesetzeslage (§ 167 Abs. 2 SGB IX – früher § 84 Abs. 2) bereits seit Mai 2004 verpflichtet länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Gemeinsam mit dem/der betroffenen ArbeitnehmerIn muss eine Betrachtung der aktuellen Arbeitssituation und der allgemeinen Lebensumstände erfolgen, um die Ursache der Arbeitsunfähigkeit herauszufinden.